Angebote
Ambulante Hilfen
Unterstützung im Alltag, direkt bei Ihnen zu Hause oder in vertrauter Umgebung. Unter dem Dach von IKF vereinen wir klassische sozialpädagogische Familienhilfe mit systemisch-therapeutischen Angeboten von Systemabel.
Zugang & Kosten
Ambulante Hilfen zur Erziehung werden in der Regel vom zuständigen Jugendamt bewilligt. Familien können sich direkt an das Jugendamt wenden und dort einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen. Die Kosten werden vom Jugendamt übernommen.
Haben Sie Fragen zum Ablauf? Wir beraten Sie gerne unverbindlich.
Klassische Hilfen zur Erziehung
Bewährte sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche.
§ 30 SGB VIII
Für wen ist das Angebot?
Kinder und Jugendliche, die individuelle Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben und Alltagsproblemen benötigen.
Wann ist es sinnvoll?
Bei Konflikten in der Familie, Schwierigkeiten in der Schule, im sozialen Umfeld oder bei der Verselbstständigung.
Wie läuft die Hilfe ab?
Regelmäßige Einzeltermine mit dem Kind oder Jugendlichen, Begleitung im Alltag, Unterstützung bei konkreten Herausforderungen, enge Abstimmung mit der Familie.
Was ist das Ziel?
Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung, Förderung von Eigenverantwortung und sozialen Kompetenzen, Verbesserung der familiären Situation.
§ 31 SGB VIII
Für wen ist das Angebot?
Familien, die bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben und Alltagsproblemen Unterstützung benötigen.
Wann ist es sinnvoll?
Bei komplexen familiären Belastungen, Überforderung in der Erziehung, Konflikten innerhalb der Familie oder bei Bedarf nach alltagspraktischer Unterstützung.
Wie läuft die Hilfe ab?
Aufsuchende Arbeit im häuslichen Umfeld, gemeinsame Erarbeitung von Lösungen, Begleitung zu Terminen, Vernetzung mit anderen Hilfsangeboten.
Was ist das Ziel?
Stärkung der Familie als Ganzes, Verbesserung der Erziehungskompetenz, Sicherung des Kindeswohls, nachhaltige Stabilisierung.
§ 18 Abs. 3 SGB VIII
Für wen ist das Angebot?
Kinder und Elternteile, bei denen der Kontakt geschützt oder unterstützt stattfinden soll – etwa nach Trennung oder bei Konflikten.
Wann ist es sinnvoll?
Wenn ein geschützter Rahmen für den Kontakt zwischen Kind und Elternteil notwendig ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten.
Wie läuft die Hilfe ab?
Begleitete Treffen in neutralen Räumen, professionelle Anwesenheit während der Kontakte, Vor- und Nachbesprechungen, Dokumentation.
Was ist das Ziel?
Aufrechterhaltung oder Anbahnung einer tragfähigen Beziehung zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil unter sicheren Bedingungen.
Systemisch-therapeutische Angebote
Spezialisierte therapeutische Hilfen aus dem Bereich Systemabel – für komplexe Situationen und tiefgreifende Veränderungsprozesse.
§ 27 Abs. 3 SGB VIII
Für wen ist das Angebot?
Multiproblemfamilien mit wiederkehrenden Krisen, Konflikten, Erziehungsdefiziten oder bei drohender Fremdunterbringung – insbesondere schwer erreichbare Familien.
Wann ist es sinnvoll?
Bei komplexen, verfestigten Problemlagen, wenn bisherige Hilfen nicht gegriffen haben, zur Vermeidung oder Rückführung aus stationärer Unterbringung.
Wie läuft die Hilfe ab?
Systemisch-therapeutische Arbeit im Co-Therapie-Setting (2 Therapeuten) mit wöchentlichen Haussitzungen (90–120 Min.). Reflecting Team, zirkuläre Fragen, Ressourcenaktivierung. Ca. 26 Sitzungen über 6–12 Monate inkl. Evaluation.
Was ist das Ziel?
Stärkung familiärer Ressourcen, funktionale Muster freilegen, Selbsthilfefähigkeit fördern, Familienzusammenhalt sichern, Fremdunterbringung vermeiden.
§ 27 Abs. 2 SGB VIII
Für wen ist das Angebot?
Familien und Fachkräfte, die eine fundierte fachliche Einschätzung der familiären Situation und Empfehlungen für geeignete Hilfen benötigen.
Wann ist es sinnvoll?
Zu Beginn eines Hilfeprozesses, bei Kindeswohlgefährdung, bei Unsicherheit über die passende Hilfeform oder zur Perspektivklärung in Krisensituationen.
Wie läuft die Hilfe ab?
Zeitlich begrenztes Diagnoseverfahren (ca. 3 Monate). Auftragsklärung, Alltagsbeobachtung, Gespräche mit allen Beteiligten, Ressourcen- und Belastungsanalyse, systematische Dokumentation. Abschluss mit fundierter Empfehlung für Hilfeplan oder Gericht.
Was ist das Ziel?
Fundierte Grundlage für die Hilfeplanung, Klärung von Erziehungsfähigkeit und Kindeswohl, passgenaue Angebote, Vermeidung von Fehlplatzierungen.
§ 29 SGB VIII
Für wen ist das Angebot?
Kinder und Jugendliche (7–17 Jahre) mit Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten, die von sozialem Lernen in der Gruppe profitieren.
Wann ist es sinnvoll?
Bei Schwierigkeiten im sozialen Miteinander, Konflikten mit Gleichaltrigen, mangelndem Selbstwertgefühl oder zur Prävention von Fehlentwicklungen.
Wie läuft die Hilfe ab?
Regelmäßige Gruppentreffen (2–3x pro Woche, ca. 3 Std.) in kleinen Gruppen (max. 8 Kinder). Gespräche, Rollenspiele, Sport, Projekte und Ausflüge. Elternberatung und Kooperation mit Schule/Kita.
Was ist das Ziel?
Förderung sozialer Kompetenzen, Konfliktlösungsfähigkeiten und Selbstbewusstsein. Positive Gruppenerfahrungen als Grundlage für gelingende Beziehungen.
§ 27 Abs. 3 SGB VIII
Für wen ist das Angebot?
Familien, die ihre Kommunikation, Beziehungsmuster und ihr Zusammenleben grundlegend verbessern möchten.
Wann ist es sinnvoll?
Bei wiederkehrenden Konflikten, Kommunikationsproblemen, nach belastenden Ereignissen, bei Veränderungen in der Familienstruktur oder verfestigten Mustern.
Wie läuft die Hilfe ab?
Therapeutische Familiensitzungen mit systemischen Methoden: Genogramm, Aufstellungen, zirkuläre Fragen, Skulpturarbeit, Reflecting Team. Angepasst an die individuellen Bedürfnisse der Familie.
Was ist das Ziel?
Nachhaltige Verbesserung der familiären Dynamik, neue Perspektiven und Lösungswege, Stärkung der Beziehungen, Entwicklung funktionaler Kommunikationsmuster.